Grundlage des Präventions- und Beratungskonzepts

Schule ist nicht nur ein Raum zum Lernen – das ist eine der vielen Erkenntnisse aus den letzten Jahren. Schule ist auch: Sozialisationsinstanz, Kontaktpunkt, Präventionsstätte, Schutzraum und im besten Falle Wohlfühlort.

Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Lilienthal durchlaufen in der Spanne von der 5. bis zur 13. Klasse eine immense Entwicklung vom Kind hin zum jungen Erwachsenen. Dieser Prozess ist mitunter vielen Spannungen ausgesetzt, denn die körperlichen Entwicklungen, der Wunsch nach eigener Identitätsbildung, die mentalen Entwicklungsprozesse und der Drang nach Freiheit stehen oft im Reibungsfeld mit den von der Familie und den anderen sozialen Gruppen gestellten Erwartungen. Dieses Konfliktpotential wird nicht nur von den Jugendlichen als problematisch und belastend empfunden und kann zu Verwerfungen sowie psychischen und physischen Erkrankungen wie Sucht, Ängste und Depressionen führen.

Die physische und psychische Gesundheit sind jedoch eine grundlegende Voraussetzung für das erfolgreiche Lernen und eine positive Persönlichkeitsentwicklung. Damit Lernen optimal gelingt, sollte die Schule für Schülerinnen und Schüler ein Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens sein, denn Studien haben gezeigt, dass Bildungserfolg, Gesundheit und Lebensbedingungen untrennbar miteinander verbunden sind. Daher wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler in ihren Entwicklungsprozessen begleiten und unterstützen, um als Schule aktiv dabei zu helfen, sie auf ein gesundes und erfolgreiches Leben vorzubereiten.

Formale Rahmenbedingungen

Das niedersächsische Schulgesetz und die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz bieten die Rahmen, innerhalb derer die Präventionsarbeit am Gymnasium Lilienthal gestaltet wird.
In den Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) wird auf Grundlage der Jakarta-Erklärung zur Gesundheitsförderung im 21. Jahrhundert vom 25. Juli 1997 der Weltgesundheitsorganisation die Gesundheit als Menschenrecht verstanden. Daraus wird abgeleitet, dass die Gesundheitsförderung ein lebenslanger Prozess und somit unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen Schulentwicklung ist.
Die Ziele werden im KMK-Beschluss folgendermaßen definiert:


Gesundheitsförderung und Prävention

  • werden als grundlegende Aufgaben schulischer und außerschulischer Arbeit wahrgenommen,
  • greifen aktuelle bildungspolitische Entwicklungen auf […]
  • eröffnen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal die Möglichkeit, Kompetenzen zu gesunden Lebensweisen und zu einer gesundheitsfördernden Gestaltung ihrer Umwelt zu erwerben,
  • berücksichtigen aktuelle gesundheitliche Belastungen, z.B. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit,
  • beziehen die Einstellungen sowie die lebensweltlichen und sozialräumlichen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien mit ein.

Damit gehört die Gesundheitsförderung und Prävention zu den Kerngebieten von Schule, die in geeigneten Programmen in den Schulalltag fest integriert werden müssen. Dies kann sowohl in den Curricula der Unterrichtsfächer als auch in geeigneten Thementagen und –programmen umgesetzt werden.
Dabei führt der KMK-Beschluss folgende Themen und Handlungsfelder auf:

  • Ernährungs- und Verbraucherbildung […]
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportförderung
  • Sexualerziehung und Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Hygieneerziehung und Schutz vor übertragbaren Krankheiten
  • Prävention von Abhängigkeitsverhalten
  • Mobbingprävention und soziales Lernen
  • Stressprävention und Selbstmanagement
  • Lern- und Arbeitsplatzgestaltung sowie Gesundheitsmanagement
  • Gesundheit der Lehrkräfte und des sonstigen schulischen Personals
  • Lärmprävention
  • Sicherheitsförderung und Unfallschutz
  • Spiel- und Ruhebereiche in Gebäuden und auf Schulhöfen.

Um diese Vorgaben rechtlich in niedersächsischen Schulen umzusetzen, gibt es verschiedene Erlasse, die die wesentlichen Vorgaben regeln. Dazu gehören u.a.:

  • Suchtprävention und Verhalten bei Suchtproblemen an niedersächsischen Schulen (Gem. Erl. d. MK, MS, MI, MJ vom 26. Mai 1992 - 203 - 82114/2 (Nds.MBl. S.1055; SVBl. S.201) - VORIS 21069 00 00 07 015 -)
  • Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule (RdErl. d. MK. v. 07.12.2012 - 34-82 114/5 - VORIS 21069 -)
  • Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft (Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ v. 1.6.2016 – 25.5 – 81411 –— VORIS 22410 —)
  • Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen
    (RdErl. d. MK v. 15.2.2005 – 23.3 – 51 650 – VORIS 22410)

Schulprogramm des Gymnasiums Lilienthal

Das Schulprogramm des Gymnasiums Lilienthal ist auf drei Säulen aufgebaut. Die erste Säule „Gesundheit – Ernährung – Bewegung“ versammelt alle Teilbereiche, die die psychische und physische Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen fördern und sicherstellen sollen.

Auf den folgenden Seiten werden die verschiedenen Programme und Maßnahmen, die zusammen das Gesamtpräventionskonzept des Gymnasiums Lilienthal darstellen, einzeln mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vorgestellt.